Riesterversicherung

 

Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente. Sie gehört zur sogenannten drei Säulen bzw. zur zweiten Schicht der Altersvorsorge.

Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz verankert.

 

Der Vater der „Riester-Rente“ ist/war Walter Riester, der als Bundesminister für Arbeit die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000 & 2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners (ist ein Rentner der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat), von 70 % auf 67 % reduziert wurde.

 

 

Welche Sparformen gibt es?

  • Banksparpläne – (Dieser wird zu Rentenbeginn in eine Rentenversicherung umgewandelt, über die dann die Auszahlung stattfindet)
  • klassische Rentenversicherung
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen
  • Fondssparplan
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds und
  • Direktversicherung gem. § 3.63 EStG
  • „Wohnriester“ (seit dem 1.Jan. 2008)

 

Zulagentabelle:

 

erforderlicher
Mindestbeitrag

höchstens
jedoch
pro Jahr

2002/03

1 %*

525 Euro

ab 2004

2 %*

1050 Euro

ab 2006

3 %*

1575 Euro

ab 2008

4 %*

2100 Euro

Jahr

jährliche
Grundzulage
pro Person

jährliche
Kinderzulage
pro Kind

2002/ 2003

38 Euro

46 Euro

2004/ 2005

76 Euro

92 Euro

2006/ 2007

114 Euro

138 Euro

ab 2008

154 Euro

185 Euro (300 Euro)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens

 

"Riester-Rente - Die größten Mißverständnisse" (Kurzfilm)

 

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"Riester-Rente - Die größten Mißverständnisse"

 

„Riester lohnt sich nicht", andere sagen „Riester lohnt sich"!

 

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