Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente. Sie gehört zur sogenannten drei Säulen bzw. zur zweiten Schicht der Altersvorsorge.
Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz verankert.
Der Vater der „Riester-Rente“ ist/war Walter Riester, der als Bundesminister für Arbeit die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000 & 2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners (ist ein Rentner der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat), von 70 % auf 67 % reduziert wurde.
Welche Sparformen gibt es?
Zulagentabelle:
|
erforderlicher |
höchstens |
2002/03 |
1 %* |
525 Euro |
ab 2004 |
2 %* |
1050 Euro |
ab 2006 |
3 %* |
1575 Euro |
ab 2008 |
4 %* |
2100 Euro |
Jahr |
jährliche |
jährliche |
2002/ 2003 |
38 Euro |
46 Euro |
2004/ 2005 |
76 Euro |
92 Euro |
2006/ 2007 |
114 Euro |
138 Euro |
ab 2008 |
154 Euro |
185 Euro (300 Euro) |
* Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens
"Riester-Rente - Die größten Mißverständnisse" (Kurzfilm)