Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Versicherung der Arbeitnehmer und weiteren unfallpflichtigen Personen.
Die Voraussetzungen eine Pflichtversicherung und/oder einer Freiwilligen Versicherung sind im Sozialgesetzbuch(SGB) §§ 2-6 geregelt.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, sind für die jeweiligen Gewerbe, zuständigen Berufsgenossenschaften. ( gemäß § 114 Sozialgesetzbuch(SGB) )
Die versicherten Personen dieser Versicherung sind z.B.:
+Kinder, während des Besuches einer Kindertagesstätte.
+Schüler & Studenten
+Wehr und Zivildienstleistende ( heute auf freiwilliger Basis )
Schutz besteht nur:
„auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und der Arbeitsstätte und während der Arbeitszeit“!
Im Gegensatz dazu, besteht in der privaten Unfallversicherung weltweiter Schutz und für 24 Stunden am Tag.
In Deutschland geschieht nahezu im Sekundentakt ein Unfall. Häufig ereignen sich diese Unfälle in der Freizeit, und nicht selten sind Kinder beteiligt. Die Unfallversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz vor den möglichen Folgen eines Unfalls. Hinsichtlich dieser Versicherungslösung existieren unterschiedliche Ausprägungen, die oftmals kombiniert in einem Versicherungspaket abgeschlossen werden können.
Unterschiedliche Ausprägungen der Unfallversicherung:
Ihr Ansprechpartner:
Mario Döring