In Deutschland kann ein Kraftfahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeugversicherung verfügt.
Das deutsche „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter”(PflVG), regelt die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Halter von Kraftfahrzeugen, die auf öffentlichen Straßen bzw. Plätzen bewegt/gefahren werden.
Das Gesetz gilt nur für Kraftfahrzeuge mit regelmäßigem Standort im Inland (§1 PflVG).
Die Kraftfahrtversicherung, anderslautend auch als Kraftfahrthaftpflicht bezeichnet, schützt Sie im Straßenverkehr dadurch, dass zunächst die Schuldlage geprüft und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden.
Eine Versicherungspflicht haben in der Regel alle Kraftfahrzeughalter. Allerdings sind im §2 PflVG Ausnahmen beschrieben, wie zum Beispiel:
+einige öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften (Bund, Länder und größere Gemeinden, mehr als 100.000 Einwohner, wie auch kommunale Verbände)
+sowie Halter von zulassungsbefreiten Anhängern und Kraftfahrzeugen, die eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht übersteigt, von der Versicherungspflicht befreit.
Weiter werden die berechtigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten reguliert. Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziell absichern. Zusätzlich existieren noch weitere Versicherungsmöglichkeiten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell absichern können. Gerne stellen wir Ihnen diese Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch vor.
Unsere Beratungsfelder: