Schnell ist es passiert, einmal nicht aufgepasst und schon landet der Inhalt des Rotweinglases auf dem Anzug des Tischnachbarn. Hierzu schreibt der Gesetzgeber im § 823 BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )Schadensersatzpflicht
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körber, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schaden verpflichtet.
Hier kann Ihnen eine Privathaftpflicht möglicherweise unnötigen Ärger ersparen. Die Privathaftpflichtvericherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen und sichert Sie für Schäden ab, die Sie unbeabsichtigt Mitmenschen bzw. deren Eigentum im Alltag hinzufügen.Neben der Privathaftpflicht gibt es auch noch für weitere Fälle, z.B. für Ihre Haustiere, Absicherungsmöglichkeiten. Auch hier beraten wir Sie gerne über die unterschiedlichen Optionen.
Weitere Formen der Haftpflichtversicherung:
Jagdhaftpflicht
Ihr Ansprechpartner:
Mario Döring